Das bedeutet:
> Keine G-Regelungen mehr in allen Bereichen.
> Keine Testnachweispflichten (außer Krankenhäusern I Pflegeeinrichtungen & Gemeinschaftsunterbringungen).
> Keinerlei Maskenpflicht mehr (Einzelhandel I Nahversorger I Gastronomie ...etc.).
> Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, dem ÖPNV und Justizbereich.
> Testkonzept für Schulen und Kindergärten soll weiterhin aufrecht erhalten bleiben.
Quelle: HTG I 01.04.2022